Spurenhinweis Allergene – was ist wichtig zu wissen

Spurenhinweis Lebensmittel

Wir allen kennen den Satz auf Produktverpackungen “Enthält Spuren von …”. Diese und ähnliche Formulieren verunsichern AllergikerInnen, Menschen mit Zöliakie und weitere BetroffeneR immer und immer wieder von Neuem und das leider auch zurecht. Mit meinem Artikel zum Spurenhinweis für Allergene will ich heute die Sachlage leicht verständlich erklären.


Bitte nicht verwechseln: Spurenhinweis und Allergenkennzeichnung

Bevor ich auf die Spurenhinweise eingehe, will ich zunächst kurz erläutern, dass die Allergenkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen nicht gleich dem Spurenhinweis ist. Die beiden dürfen auch nicht verwechselt werden.

Seit Dezember 2014 müssen die 14 Hauptallergen-Gruppen auf Lebensmittelverpackungen, loser Ware und auch auf Speisekarten gesondert ausgewiesen werden. Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und im Anhang II der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 deklariert. Ich hatte seinerzeit auch darüber berichtet.

Diese Art Kennzeichnung nennt sich Allergenkennzeichnung, ist gesetzlich vorgeschrieben und muss klar und deutlich auf den Lebensmittelverpackungen aufgebracht sein. Häufig sind die Hauptallergene in fetter Schrift gedruckt. Bei loser Ware und auf Speisekarten gelten etwas andere Regeln.

Was bedeutet die Spurenkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen?

Die freiwillige Angabe “Enthält Spuren von …” bezieht sich nie auf die Rezeptur oder die Zutaten eines Produktes, sondern auf eventuelle und unbeabsichtigte Verunreinigungen des Lebensmittels. Werden in einem Betrieb Allergene verarbeitet (die im Lebensmittel aber nicht enthalten sind), so kann der Hersteller den Spurenhinweis am Lebensmittel anbringen. Wohl bemerkt, der Hersteller kann es tun. Er muss es nicht. Die Spurenkennzeichnung schützt lediglich den Hersteller vor eventuellen Haftungsansprüchen.

Wichtig: Selbst wenn das genannte Allergen im Betrieb verarbeitet wird, muss das Lebensmittel nicht damit kontaminiert sein. Es ist sogar eher selten, dass ein Lebensmittel kontaminiert ist. In den meisten Betrieben werden die Produktionen und Produktionsstraßen penibelst gereinigt. Anders sieht es da bei Restaurants aus mit den Spuren. Diese können zum Beispiel für Erdnuss-, Nuss- und Schalenfrucht-AllergikerInnen schnell zu einem lebensbedrohlichen Thema werden.

Der Spurenhinweis ist nicht verbraucherfreundlich und gibt AllergikerInnen und Betroffenen keine Sicherheit!

Der Spurenhinweis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Die sogenannte Spurenkennzeichnung von Lebensmitteln ist für Hersteller freiwillig und nicht zwingend, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das ist ein Riesenproblem für AllergikerInnen und Betroffene, denn: freiwillig bedeutet nicht verlässlich, nicht einheitlich und genau das ist der springende Punkt.

Steht nichts drauf, ist nichts drin! Leider muss das nicht so sein!

Da der Spurenhinweis auf Lebensmittelverpackungen freiwillig ist, kann ein Hersteller ihn auch einfach vernachlässigen und weglassen. Leider kann diese freiwillige Nennung auch bedeuten, dass die Angaben auf der Lebensmittelverpackung alt und falsch sind.

Keine einheitliche Formulierungen

Die freiwillige Spurenkennzeichnung unterliegt keiner einheitlichen Formulierung. Schaut man sich 20 Lebensmittelverpackungen an, findet man bestimmt 3 – 5 unterschiedliche Formulieren: “Kann Spuren von … enthalten”, “Enthält Spuren von …” , “Sind Spuren von … enthalten” usw.

Und manches Mal wird es haarsträubend Vor ein paar Jahren hatte ich den Satz “enthält Spuren von Kuhmilch” auf einer Packung Vollmilch aufgedruckt gesehen. Leider finde ich das Foto nicht mehr. Das wäre hier sehr gut platziert gewesen. Ziemlich Banane, den Spurenhinweis für Milch auf einer Milchtüte aufzudrucken. Aber das war ein super Beispiel für das ganze Thema.

Was kann ich als BetroffeneR tun?

Mein Tipp ist: Wende dich an den Hersteller und frage gezielt nach. Verlasse dich nicht auf den Hinweis auf der Lebensmittelverpackung, niemals! Es sei denn, ein Unternehmen kommuniziert klar und deutlich, zum Beispiel auf seiner Website, dass die Spurenkennzeichnungen auf den Produkten verlässlich sind.

So lange es keine einheitlich vorgeschriebene Regelung gibt, ist die vorgeschlagene Vorgehensweise die einzig sichere aus meiner Sicht. Bei lebensbedrohlichen Allergien braucht es 100%ige Sicherheit.

Verbraucherschützer fordern feste Regelungen, Vereinheitlichungen und Schwellenwerte

Wir werden sehen, ob die Verbraucherschutz-Organisationen beim Thema Spurenkennzeichnung etwas erreichen können. Das wäre eine riesige Hilfe für AllergikerInnen und Betroffene. Auch die Einführung von Schwellenwerten, wie bereits beim Glutengehalt (20 mg/Kg) eingeführt, wäre ein Traum.

Ich hoffe, dieser Artikel bringt Licht in’s Dunkel der Spurenhinweise und der Spurenkennzeichnung.

Einen weiteren Artikel plane ich zum Thema “Wann ist ein Produkt sicher glutenfrei”. Ich habe bemerkt, dass das gar nicht immer so klar ist.


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[…] Zum Artikel […]

[…] Spurenhinweis Allergene – was ist wichtig zu wissen […]

[…] Häufig beinhalten die Inhaltsstoffe der essbaren Bestecke und Geschirre auch Angaben wie „Kann Spuren von Schalenfrüchten enthalten“. Was es mit den Spurenhinweisen auf sich hat und welche Aussagekraft sie haben, erfährst du hier. […]

Birgit Gerhard-Hentschel

Oft steht auch darunter “Kann Gluten enthalten” ist das gleichbedeutend mit “Kann Spuren von Gluten enthalten?

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