Fluch oder Segen? Deklarations-Pflicht der 14 Hauptallergene – es trifft die Gastronomie

EU-Verordnung Allergiekennzeichnung ab 13.12.2014 für lose Ware in Gastronomie, Hotellerie, Imbiss, Bäckereien, Metzgereien, Lieferdiensten, etc.


Heute behandle ich ein Thema, das es ganz schön in sich hat. Ab dem 13.12.2014 gilt die Deklarationspflicht für die 14 Hauptallergene für „lose Lebensmittel“.

Worum geht es? In Kürze:
Ab dem 13.12.2014 müssen Unternehmen, das trifft vor allem Gastronomen im weitesten Sinne, in der EU alle 14 Hauptallergene der angebotenen „losen“ Lebensmittel offenlegen. Das bedeutet im Groben, alle Speisen, Gerichte und lose Thekenverkäufe müssen deklariert werden. Es reicht keine mündliche Beratung am Tisch oder Theke mehr aus wie bislang. Die Betreiber müssen schriftlich niederlegen und öffentlich zugänglich machen welche der 14 Hauptallergene in den einzelnen angebotenen Waren verarbeitet sind. 

DIE LMIV 1169/2011 mit Beispielen:
Wie schon oben erwähnt tritt ab dem 13.12.2014 tritt die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) zur Information der Verbraucher über Lebensmittel nahezu vollständig in Kraft. Das Augenmerk dieser EU-Verordnung für lose Lebensmittel liegt auf der vorgeschriebenen Allergiekennzeichnung für die 14 Hauptallergene, auch Allergene 14 genannt.
Ab dem 13.12.2014 müssen alle Betriebe, die lose Lebensmittel anbieten diese 14 Hauptallergene mit allen Unterkategorien im Einzelnen kennzeichnen, um den Verbraucher zu informieren und auch zu schützen. Die neue Regelung soll vor allem Allergikern helfen, für mehr Klarheit sorgen und versteckte Allergene kennzeichnen.

Was sind lose Lebensmittel?
Unverpackte und lose Lebensmittel sind eigentlich alle Lebensmittel die ohne Verpackung angeboten werden. Hier ein paar Beispiele:

  • Egal, ob ich eine Currywurst am Imbiss,
  • ein Plunderstückchen beim Bäcker,
  • Wurst, Fleisch beim Metzger,
  • Essen und Getränke in Kantinen,
  • Kitas
  • Essen und Getränke in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern,
  • ne Pizza beim Lieferdienst,
  • ein offener Salat aus der Theke beim Feinkosthändler,
  • ein Gericht im Restaurant,
  • nen Brownie zum Kaffee bei den beliebten Kaffeeröster-Ketten
  • Die netten Gummitiere die man lose am Kiosk kaufen kann,
  • lose Nüsse, Trockenfrüchte, etc. die es oft auf Märkten gibt
  • oder die Oliven aus der Theke,
  • nicht zu vergessen, der frisch gepresste Saft an der Saftbar
  • oder auch beim Hochzeitsbuffet vom Caterer müssen alle Speisen und Getränke gekennzeichnet werden,
  • Verkostungen in Geschäften
  • uvm

Die Liste könnte ich jetzt endlos lang fortführen.
Kurz und gut: alle unverpackt angebotenen Lebensmittel sind lose Lebensmittel.

Wer muss deklarieren?
Genauso und fast endlos fortführbar wie die oben genannte Liste der Beispiele für lose Lebensmittel ist, kann man auch hier fast schon sagen: Fast ALLE Gewerbetreibenden, die lose Lebensmittel anbieten trifft es.

Hier ein paar Beispiele:

  • Restaurants
  • Hotels
  • Catering-Unternehmen
  • Imbisse
  • Bäckereien
  • Metzgereien
  • Lieferdienste
  • Feinkosthändler
  • Fischhändler
  • Markthändler
  • Flohmarkthändler
  • uvm

Im konkreten Fall bedeutet dies zum Beispiel: Ein Restaurant bezieht „loses“ Fleisch und/oder Milchprodukte direkt vom Erzeuger. Es ist die Aufgabe des Restaurantbetreibers von den einzelnen Lieferanten die Allergene-Kennzeichnung abzufragen. Denn, die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene müssen für alle angebotenen Speisen/ Getränke jeweils übernommen und im Restaurant ausgezeichnet werden (pro angebotene Speise/Gericht/Ware/etc.).

Was sind eigentlich die 14 Hauptallergene?
Eier, Sesam, Soja, Milch, Sellerie, glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Fisch, Weichtiere, Erdnüsse, Schalenfrüchte, Senf, Lupine, Schwefeldioxid und Sulfite.
Liest sich erst mal soweit noch ok. Doch was verbirgt sich wirklich dahinter? Nachfolgend schlüssele ich die 14 Hauptallergene auf.
14-hauptallergene-EU-Verordnung

EIER
Eier und Ei-Erzeugnisse die zum Verzehr geeignet sind. Huhn, aber auch Eier von Pute, Wachtel, Strauß, Taube, Ente und Gans und deren Ei-Erzeugnisse.

SESAM
Alle Sesamsorten und deren Erzeugnisse wie Bspw. Öl oder Pasten (Tahin)

SOJA
Alle Sojabohnen und Soja-Erzeugnisse. Wie bspw. Sojamehl, Sojamilch, Sojadesserts, nicht raffiniertes Sojaöl, Sojalecithin, Sojaeiweiß, Tofu, Miso, Tempeh, Sojasprossen.

MILCH
Betrifft alle tierischen Milchprodukte und Milch-Erzeugnisse von Kuh, Ziege, Schaf, Büffel, Pferd, Kamel, etc.
Bspw: Milch, Sahne, Quark, Käse, Sauerrahm, Buttermilch, Dickmilch, Kondensmilch, Joghurt, Kefir, Milchpulver, Molke, Butterschmalz, Ghee , Milcheiweiß > Casein, Milchzucker > Laktose, Butter, , etc.

SELLERIE
Gefasst sind hier alle Sellerie-Sorten und Sellerie-Erzeugnisse. Sellerie ist unter anderem oft in Gewürzmischungen, Gemüsebrühe und Säften enthalten.

GLUTENHALTIGE GETREIDE
Das sind Weizen, Dinkel, Roggen, Hafer, Gerste, Emmer, Einkorn, Grünkern, Triticale und Kamut.
Alle Lebensmittel und Getreide-Erzeugnisse, die glutenhaltige Getreide enthalten können werden deklarationspflichtig. Die Liste ist schier endlos. Hier einige Beispiel: Gewürzmischungen, Müsli, Convenience Produkte, Eis, Saucen, Sojasauce, Wurst, Schokoalde, uvm.

KREBSTIERE
Krabben, Garnelen, Taschen- und Flußkrebse, Krebse, Langusten, Shrimps, Scampi, Hummer und alle Krebstier-Erzeugnisse.

FISCH
Alle, wirklich alle Fischsorten und deren Erzeugnisse. Auch Kaviar, Rogen, Fischsauce und Fischgelatine.

WEICHTIERE (Mollusken)
Alle Arten von Weichtieren und deren Erzeugnisse wie Schnecken – auch Meeresschnecken, Muscheln (Venus-, Kamm-, Mies- und Jakobsmuscheln, Austern), Tintenfisch, Kalamare und Kraken. Lebensmittel in denen Weichtiere enthalten sein können: Fischfond, Sashimi, Nudeln, etc.

ERDNÜSSE
Alle Erdnussarten und deren Erzeugnisse.

SCHALENFRÜCHTE
Alle Arten von Schalenfrüchten wie Mandel, Walnüsse, Haselnüsse, Cashewnüsse, Paranüsse, Pecannüsse, Pistazien, Macadamianüsse und Queenslandnüsse.
Nüsse / Schalenfrüchte sind in Öl, Nougat, Schokolade, Pesto, Keksen, Kuchen, Broten, etc. enthalten.

SENF
Alle Senfarten und deren Erzeugnisse

LUPINEN
Alle Lupinen und Lupinen-Erzeugnisse. Lupine sind oft in Backwaren, Fertiggerichten und auch in veganen / vegetarischen Produkten enthalten.

SCHWEFELDIOXID UND SULFIT
Zusatzstoffe E220 – E228, in der Konzentration von mehr als 10 mg/kg. Beispiele von Lebensmitteln, die geschwefelt sein können: Pilze, Trockenobst, Wein, Essig, etc.


Deklarationspflicht der 14 Hauptallergene
Alle 14 Hauptallergene müssen ab dem 13.12.2014 EU-weit deklariert werden. Dem Gewerbetreibenden wird dabei überlassen, ob alle Allergene pro loser Ware / Gericht / Speise / etc. bspw. in der Speisekarte gekennzeichnet wird oder eine andere zugängige Informationsquelle für den Kunden / Käufer wählt. Egal welche Weise, Arbeit machen sie alle.

AUTSCH oder?
Das ist schon heftiger Tobak oder? Diese Verordnung stellt unsere Gewerbetreibenden vor enorme Herausforderungen. Ein stark erhöhter Arbeitsaufwand geht natürlich damit einher und Preiserhöhungen werden vermutlich nicht lange auf sich warten lassen.
Je nach Herkunft der losen Ware lässt sich eben nicht mal schnell was deklarieren. Da steckt Aufwand, Zeit und letztendlich dann Geld drin. Bei Convenience-Produkten ist die Deklaration weit einfacher als bei Waren, die direkt beim Erzeuger erworben werden. Convenience-Produkte sind in aller Regel schon deklariert, Erzeuger-Produkte oft nicht obwohl die Qualität meist deutlich höher ist.

Fluch oder Segen? Irritation oder Hilfe beim Endverbraucher?
Tja, auch das ist ein kniffliges Thema aus meiner Sicht. Ja, die Deklarationspflicht hilft Allergikern schon – würde ich sagen.
ABER ist wie verlässlich ist sie? Diese Frage drängt sich ja unweigerlich auf.

Reagiert eine Person allergisch auf bspw. Sesam. Selbst wenn Sesam als Allergen in der Speisekarte ausgewiesen ist, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass die Küche oder Produktion vor der Verarbeitung von Sesam peinlichst gereinigt wurde. Das funktioniert ja schlicht und einfach auch nicht wenn man mal die Hauptallergene durchdenkt! Vor allem, nicht alle Allergiker reagieren auf alle 14 Hauptallergene!

Menschen mit Zöliakie hilft es bspw. nicht unbedingt wenn das Allergen Gluten ausgewiesen wird. Wer Zöliakie hat, braucht glutenfreie „Produktions- und Herstellungsbedingungen“. Glutenfreie Ware darf während der Herstellung und Bearbeitung nicht kontaminiert werden. Was konkret bedeutet, die Speisen oder was auch immer dürfen während der Herstellung nicht in Kontakt mit glutenhaltigen Waren kommen. Da sage ich nur Mehlstaub oder Arbeitsflächen!!! Menschen mit Gluten-Sensivität ist durch die Deklarationspflicht in diesem Fall geholfen, Menschen mit Zöliakie nicht wirklich.

Vermutlich werden alle Betroffenen und vor allem auch Hyper-Allergiker, also wir Menschen mit extrem stark ausgeprägten Allergien auch weiterhin das persönliche Gespräch suchen. In meinem Fall wäre das alles in Zusammenhang mit „Huhn“. Ich habe eine Hühnchen-Fleisch-Allergie, Stufe 4, also lebensbedrohlich. Ich spreche immer mit der Küche, auch wenn ich vegetarische Gerichte bestelle. Die Gefahr muss gebannt werden, da helfen auch keine Deklarationen!!!

Seminare für Unternehmen für die Allergen-Kennzeichnung:
Es gibt sehr viele Fach-Angeobt für die Allergen-Kennzeichnung und welche Software man einsetzen kann als Unternehmer / Gastronom. Finde ich teils fragwürdig. Sicherlich ist es wichtig, welche Software man als Gastronom verwenden kann, etc. Doch das sind alles organisatorische Tools, die ohne Fachwissen keinem Gast oder Kunden weiterhelfen!!! Wichtiger wäre eine einigermaßen kompetente Beratung des Personals an die betroffnen Gäste. Deklaration hin, Deklaration her.

Ich helfe gerne weiter, berate kompetent und individuell auf die jeweilige Situation bezogen und generiere pragmatische Lösungen und Wege. Bei Interesse unterbreite ich gerne ein Angebot. Kontaktdaten: [email protected]

MEIN FAZIT dieser Verordnung!
Wahnsinns-Aufwand für Gastronomen und Gewerbetreibende. Hilfe für Betroffene – ABER – keine endgültige Lösung für Betroffene!
Das persönliche Gespräch im Restaurant ist nach wie vor sehr wichtig schafft Klarheit. 

 

PS: die Symbole in der Grafik stammen größtenteils von https://www.flaticon.com


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
29 Kommentare
Aktuellste
Älteste Beliebteste
Beitragskommentare
Alle Kommentare anzeigen
Caro

Durch meinen 2-jährigen Sohn – Multiallergiker, reagiert aber “nur” mit einem heftigen Neurodermitis Schub und Weinen – frage ich auch stets beim Bäcker, Metzger und Co nach. Und obwohl das Gesetz nun schon solange draußen ist, kann mir 1 von 10 Bäckereien keine oder falsche (ja da war dann halt doch Milch drinnen….) Auskünfte geben. Ich musste auch schon Gastrobetriebe verlassen weil mir weder eine Allergiekarte gegeben werden konnte noch einer der Mitarbeiter sagen konnte was verarbeitet wurde. Zum Glück gibt es auch vernünftige Betriebe in denen man die Schulung der Mitarbeiter merkt 🙂

Cecilly

nach über einem Jahr neue Regelung muss ich sagen, es hilft! NIcht mal so sehr die Deklaration, als dass die Leute jetzt geschulter scheinen. Zumindestens einer im Betrieb weiß meist bescheid, wird geholt und ich hab weniger Diskussionen – nein, auch kein bischen, ja – in Margarine kann Milch sein, lieber was weglassen als unsicheres servieren ….
Es ist nicht die Lösung, aber eine deutliche Erleichterung.

Kochtrotz

Ja Cecilly, das sehe ich auch so. 🙂

Cecil

Ich kann nur hoffen, dass die Leute jetzt endlich sensibilisiert sind. Was man sich in manchen Restaurants anhören muss. Da will man nur aufstehen und gehen. Von fehlendem Wissen (Wie? Butter ist aus Milch? Aber ich hab doch laktosefreie Milch genommen – nach mehrmaligem Hinweiß, dass ich auf das Eiweiß reagiere…), über Ignoranz (der Salat ist problemlos – und die weiße Soße, Nachfrage in der Küche: Joghurtdressing – der Teller ging 3 mal zurück…) bis hin zu blöden Witzen.
Ich geh nur noch essen, wenn’s sozial unbedingt nötig ist. Dabei sollte man meinen, einen einfachen Salat, gegrilltes Fleisch mit Pommes oder ähnliches sollte bei einem Milchallergiker problemlos machbar sein.

Kochtrotz

Hui, da hast Du aber auch arg schlechte Erfahrungen gemacht in der Vergangenheit oder?

Lexi

Eine kleine Geschichte vom heutigen Restaurant-Besuch. Ich war bei einem großen Spanier am Savignyplatz in Berlin (nahe Kudamm).
Gleich vorne in der Speisekarte stand ein Verweis auf die Dokumentation bezüglich der Allergene, die man auf Nachfrage erhalten kann.
Gesagt getan, die Dokumentation kam – in Form eines DIN A4 Ordners. Alle Gerichte wurden dort auf je einem eigenen Blatt dokumentiert. Angekreuzt wurden die entsprechenden Allergene ggf. auch mit einem Hinweis, wenn Knoblauch enthalten ist.
Ich habe nur staunend geblättert und war hoch erfreut. Da musste ich glatt ein dickes Lob abgeben. Die putzige Antwort der Bedienung war: “Aber das ist doch jetzt Pflicht und Gesetz!”
Ja, wie geil ist das denn? Also, da können sich einige eine Scheibe von abschneiden.Vielen Dank eine positive Erfahrung. Ich hoffe es folgen noch mehr.

Kochtrotz

Wahnsinn Lexi! Wie vorbildlich. Ich war noch in keinem einzigen Restaurant, dass eine Deklaration hatte. Danke für die Info und LG Steffi

Anke

Hallo Steffi, was haben Flohmarkthändler mit der Lebensmittelverordnung/Kennzeichnung zu tun? Auf dem Jahrmarkt oder Weihnachtsmarkt verstehe ich es noch. Meinst Du die großen Flohmärkte, wovon Du welche in Berlin besucht hast? Oder in Hamburg zB. den Fischmarkt? Ich habe bisher nur vom Fischmarkt in Hamburg gehört. Von den großen Märkten in Berlin hast Du erzählt. Sonst bist auch Du auf Deinen Reisen vielleicht auf Märkten unterwegs und bringst uns die tollen Reiseberichte mit.
Liebe Grüße Anke

Kochtrotz

Hallo Anke, überall wo lose Lebensmittel verkauft werden, muss seit dem 13.12.2014 deklariert werden. Lieben Gruß Steffi

Lexi

Ich war am 13.12.14 (nettes Datum) im Restaurant essen und habe ganz lieb gefragt. Ja, da kam mal was per Post als Information. Tja, wie ich es mir schon gedacht habe, war nichts vorbereitet. Die Information die ich brauchte kam aber trotzdem prompt mündlich und sie geloben Besserung. Ich werde es wieder testen.

Kochtrotz

Na das hört sich doch schon mal vielversprechend an Lexi 🙂 Bin gespannt.

Anke

Hallo Steffi, bei mir gehen Schokoladen Zartbitter gut zu essen. Ab und zu kauft man mir zum Geburtstag auch mal laktosefreie Schokolade. Wenn ich Schokolade esse, halte ich mich aber lieber an die dunklen bitteren Sorten. Wie soll das genau gehen mit der zukünftigen Kennzeichnung der Lebensmittel? Was meinst Du, müssen alle Hauptallergene auf die Verpackung? Da wird die Liste aber lang. In meinem Lieblingslokal werde ich wirklich sehr gut beraten, was meine Allergie angeht. Ich kann sogar aus mehreren Gerichten auswählen und sie machen meiner Erfahrung aus dem Gespräch nach alles möglich, dass sich auch ein Allergiker dort genau so wohl fühlt. Ich muß nur vorher im Lokal anrufen, dass der Küchenchef mit mir sprechen kann und danach einkaufen kann. Dort wird immer frisch gekocht und alles berücksichtigt, was man wünscht, wenn ich rechtzeitig Bescheid sage. – Und vorher anrufe. Dann richtet man sich auch gerne auf Allergiker ein. Mein Weihnachtsessen ist somit gerettet und auch schon bestellt. Wie es geschmeckt hat erfährst Du nach Weihnachten – Aber man isst da wirklich spitze und wird so akzeptiert, wie man halt ist. Das ist immer wichtig.
Liebe Grüße Anke

Kochtrotz

Hallo Anke, na das hört sich doch super an 🙂 LG STeffi

Daniela

Hallo Steffi,

ich vertrage keine Laktose – und ganz oft steht Butterreinfett, z.B. bei Schokoladen als Zutat dabei. Weißt Du vielleicht, ob Butterreinfett laktose- und/oder milcheiweißfrei ist?

Danke und viele Grüsse
Daniela

Kochtrotz

Hallo, leider kann man Deine Frage nicht so ganz pauschal beantworten. Butterreinfett sollte generell ohne Milchzucker sein, aber das ist eben auch nicht immer so. Casein hingegen ist drin. LG Steffi

Tobias

Ich vermisse auch die Deklaration von Fruktose. Aber ich befürchte es wird so ausgehen wie schon heute bei den Allergieausweisen. Diejenigen, welche sich keine Arbeit machen wollen, schreiben einfach drauf dass alle Allergene in ihren Produkten enthalten sind, auch wenn dies nicht der Fall ist. Sie verzichten vielleicht auf 1% Umsatz, sparen sich aber den Aufwand einer echten Deklaration. Somit sind sie dann rechtlich abgesichert, aber dem Kunden nicht geholfen.

Kochtrotz

Hallo, Fructose ist ja kein Hauptallergen, somit nicht ausweispflichtig. Man wird eh abwarten müssen, wie sehr sich diese Regelung in der Praxis beweist. LG Steffi

Wolfgang Kellner

Die Informationen helfen noch am ehesten bei Unverträglichkeiten, Spuren von diesen Allergenen (sind im übrigen auch nicht zu kennzeichnen – nur Zutaten) sind in einer Küche (bin selber Koch und Vortragender) bei normalem Betrieb kaum zu vermeiden. Es muss immer ein Gespräch mit dem / der jeweiligen Allergiker(in) geben. Nur dann, wenn man besonders aufpasst, kann es gelingen ein Gericht frei vom Allergen zu machen. Und auch hier darf keiner sich erlauben zu sagen es sei Allergenfrei, sondern höchstens dass das mögliche Allergen nicht als Zutat verwendet wird. Was aber Sinn macht ist die Sensibilisierung von Gastronomen, Lebensmittelhändlern etc. damit sie Allergiker auch ernst nehmen und damit Beschwerden die durch Ignoranz verursacht werden abnehmen. Arbeit gibt es natürlich haufenweise – vielleicht hat der Gesetzgeber dabei etwas übertrieben.

Kochtrotz

Ich werde auch weiterhin das persönliche Gespräch suchen. 🙂

aaabbbbsssIch

Sehe ich ähnlich wie Tim: Als Privatmensch muss ich das auch schaffen, da kann man es von einem professionellen wohl erwarten. Gebe aber auch Steffi Recht, den schwer allergischen Menschen wird es wohl nicht helfen. Ich z.B. bin aber laktoseintolerant und muss mich Glutenarm ernähren und wie oft schon ging es mir nach Restaurantbesuchen richtig, richtig dreckig, weil ich eben nicht richtig über die Inhaltsstoffe aufgeklärt wurde, die ein einfacher Kellner m.E. auch gar nicht wissen kann und im Laufenden Betrieg auch nicht die Zeit hat, sich damit auseinander zu setzen.
Ich finde, es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Kochtrotz

Ja das ist ein richtiger Schritt. Warten wir ab was wirklich draus wird.

Anna

Und das vor Weihnachten mitten im Weihnachtsstress! Wahrscheinlich will man vor überfüllten Notaufnahmen um Weihnachten vorbeugen. Trotzdem finde ich das eine Zumutung für die Gewerbetreibenden. Einfacher wäre es wenn die Gewerbetreibenden normal kochen dürfen und ein Menü ohne der 14 Hauptallergien für Allergiker haben. …aber das ist wohl jetzt nicht mehr möglich. Und wo sollen denn bitte die unverpackten Sachen ausgezeichnet werden?

Kochtrotz

Anna, das wird sehr happig werden für die Gastronomen. Ich bin auch schon echt gespannt, wie das so im Einzelnen bewältigt wird. Werde mal ab dem 13. Dezember essen gehen und gucken. Natürlich ganz nett nachfragen. 🙂

Anonym

was ist mit fruktose? warum muss die nicht gekennzeichnet werden?

Kochtrotz

Ist ja kein Hauptallergen. Und wie sollte das gehen?

Anonym

@Tim

Lass ich raten, du hast noch nie in einer Bäckerei, einem Restaurant oder generell irgendwie gearbeitet, richtig?

Denn sonst wüsstest du, dass dort seltenst(!) Fachkräfte arbeiten. Denn sonst könntest du dir das Essen gehen gar nicht leisten.

Kochtrotz

Hihi, ich hab ja geschrieben, Preiserhöhungen werden nicht lange auf sich warten lassen 🙂 Aber hat er vermutlich wirklich nicht.

Tim

Wahnsinns-Aufwand??? Sorry, aber ich erwarte einfach von einem Lebensmittelproduzenten bzw. -verkäufer, dass er alle Inhaltsstoffe seiner Zutaten kennt. Ein Koch, der sich dem verweigert? Kocht wahrscheinlich mit Convenience-Produkten! Jeder Allergiker schafft das beim privaten Einkauf im Supermarkt, warum soll das nicht jemand schaffen, der hauptberuflich damit zu tun hat und die volle Kontrolle über die verwendeten Zutaten hat? Es ist verdammt nochmal deren Pflicht! Wenn ich heute in einer Kantine mit lediglich 5 verschiedenen Mahlzeiten (!) am Tag keine verlässliche Auskunft darüber bekomme, ob in einem Gericht Milchprodukte verwendet wurden, dann liegt da etwas gewaltig im Argen in der Kompetenz/Ausbildung der Angestellten. Sensibilität für Allergiker ist nicht zu viel erwartet.

Gut, dass es endlich gesetzlich vorgeschrieben wird, wenn auch mit mangelhaften Vorgaben bzgl. der konkreten Ausgestaltung der Information. Ich möchte nicht nachfragen müssen, ich möchte das direkt erkennen können, bspw. durch die Icons.

Kontaminationen sind ein anderes Thema. Diese für alle Allergene zu vermeiden ist in einem “Mischbetrieb” (wie die meisten Gastronomiebetriebe) wohl schlicht nicht möglich; doch auch hier darf man Sensibilität und Sachverstand für das Thema von jedem erwarten, der von sich behaupten will, dem Kunden/Gast mit Respekt zu begegnen. Da sind weiterhin individuelle Absprachen unabdingbar. Ein Aspekt, in dem gute Gastronomen auch an Sympathie gewinnen können, wenn der Gast sich besonders behandelt fühlt!

Kochtrotz

Holla! Deutliche Sprache, die Du da sprichst!

Das könnte Dir auch gefallen

Meine Bücher

Meine beliebten Koch- und Backbücher mit dem einzigartigen KochTrotz Zutaten-Baukasten. Pro Zutat kannst du aus bis zu 3 Tausch-Zutaten wählen. Die Rezepte in meinen Büchern habe ich für alle Hauptallergene und die häufigsten Nahrungsmittel-Intoleranzen entwickelt. Zudem kannst du alle Rezepte wahlweise vegan zubereiten.

Jetzt auch als vollständig überarbeitete eBooks erhältlich!

Nichts verpassen!​

Lass dich kostenlos per Email über die neuesten Beiträge informieren. Und erhalte die Kochtrotz Verträglichkeitsliste.
Warenkorb
29
0
Wir lieben Kommentare. Du auch? :-)x

Mein Newsletter

Abonniere die kostenlosen Services! Und erhalte die KochTrotz Verträglichkeitsliste.